Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien – die Fakten

Zuerst lasst uns das Rechtliche aus dem Weg schaffen: Es handelt sich bei folgendem Artikel um keine Rechtsberatung, einen Anwalt können und wollen wir nicht ersetzen. Es handelt sich um eine Sammlung an Informationen, die zwar korrekt sind, aber mangels anwaltlichen Hintergrunds vor einem Gericht als Quelle nicht zulässig wären.

Die Kennzeichnung von Werbung in Social Media sorgt immer mehr für Verwirrung. Influencer, egal ob klein oder groß posten beispielsweise Bilder, in denen Marken klar zu erkennen sind, diese sind selbstverständlich dazu aufgerufen, ihre Beiträge entsprechend zu kennzeichnen.
Doch wie sieht es im kleineren Umfeld aus? Muss ich, wenn ich einen kleinen Laden betreibe und Bilder meiner Produkte poste, auf denen der Markenname zu erkennen ist, kennzeichnen?
Und wie sieht es selbst gekauften Produkten aus, über die ich berichte, obwohl ich keinerlei Verbindung zur Marke selbst habe?

Lasst uns zur Klärung einen Blick auf ein paar Fälle werfen, die am häufigsten vorkommen und mit denen sich sicher einige von euch identifizieren können.

1. Ein Produkt wurde selbst erworben. Du berichtest darüber in einem Review und stellst Positives wie Negatives heraus.

Eine Kennzeichnung muss hier nicht erfolgen, da auch im Zweifel keine Beeinflussung durch die Marke vorliegen kann.


2. Dir wurde ein Produkt geschenkt, du sollst darüber berichten, egal ob positiv oder negativ.

Eine Kennzeichnung alá „Das Produkt wurde zur Verfügung gestellt von[]“ sollte erfolgen, wenn nicht aus juristischen Gründen, dann zumindest der Fairness halber.



3. Dir wurde ein Produkt geschenkt, du sollst darüber berichten, aber ausschließlich positiv.

Der Fall sollte klar sein, eine Kennzeichnung ist hier unbedingt zu erfolgen. Oft erfolgt dieses Geschäftsgebaren im Zusammenhang mit Amazon-Bewertungen, die ein Unternehmen auf der Plattform „pushen“ sollen. Ferner handelt es sich hierbei meist um Unternehmen chinesischen Ursprungs. 

 

4. Dir wurde ein Produkt geschenkt, du sollst darüber berichten, egal ob positiv oder negativ, allerdings verdienst du Geld mit einem Affilate-Link oder Ähnlichem.

Auch hier ist eine klare Faktenlage der Freund eines jeden Rechtsanwalts. Weise in deinem Posting darauf hin, wie das Geschäft zustande kam und berichte möglichst neutral.

5. Du hast einen Artikel aus deinem Sortiment auf Instagram gepostet, der Markenname ist erkennbar, aber es besteht keine gesonderte Geschäftsbeziehung zu dem entsprechenden Unternehmen.

Eine Kennzeichnung als Produktplatzierung ist hier natürlich nicht notwendig, da du hier nur für dein Unternehmen bzw. für den Kauf eines Artikels wirbst, nicht für einen Lieferanten o.Ä.


Grundsätzlich solltet ihr immer überlegen, ob es sich bei einem Posting, auf welcher Plattform auch immer, um eine gewerbliche Handlung bzw. um Geschäftsgebaren handelt, oder nicht.
Besteht die direkte Intention eines Beitrages darin, Geld zu verdienen, muss er entsprechend gekennzeichnet werden.
Macht ein Unternehmen dir beispielsweise Vorgaben zur Bewertung eines Produktes, muss er entsprechend gekennzeichnet werden, da die Intention des betroffenen Unternehmens im Vorfeld klar sein sollte.
Fasst man alles zusammen und kondensiert jegliche Fakten in einem Satz, lässt sich sagen, dass erstens bei jeglicher Absicht Geld zu verdienen gekennzeichnet werden muss, und dass zweitens Kunden sofort erkennen können müssen, dass es sich bei einem Post um Werbung handelt. Bewerbt ihr dagegen nur eure eigenen Produkte („Hier seht ihr mein neues Angebot!“), besteht keine gesonderte Kennzeichnungspflicht, da es im Vorfeld ersichtlich ist, dass es sich um Werbung handelt.



Wir hoffen, mit dieser kleinen Zusammenfassung etwas Klarheit in den Dschungel aus Gesetzen und Vorschriften bringen zu können.
Für diejenigen unter euch, die noch mehr Lesestoff benötigen und noch tiefer in die Materie eintauchen wollen, legen wir euch dieses Dokument der Wettbewerbszentrale ans Herz – und natürlich stehen auch wir euch wie gewohnt mir Rat und Tat zur Seite!

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