Wer haftet für die Services eines Webdesigners?

Im Jahre 2016 beschäftigte sich das Landgericht Oldenburg mit einem komplizierten Fall.
Eine Seniorenresidenz beauftragte einen Webdesigner mit der Erstellung einer neuen Webseite, der Kunde stellte dem Designteam auch verschiedene Materialien zur Verfügung, darunter das Bild einer Anfahrtsskizze.
Einige Jahre später bekam der Designer Post: Er habe das Bild der Karte widerrechtlich verwendet, und solle im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nun Schadensersatz von ca. 2000 Euro leisten.

An dieser Stelle könnt ihr nun, bevor wir zur Auflösung schreiten, selbst einmal mutmaßen, wie es wohl weiterging.
Der Designer hatte das Kartenmaterial schließlich direkt vom Kunden bekommen, demensprechend sah er sich auch im Recht, denn schließlich war nicht er für die Verwendung verantwortlich, sondern in erster Instanz doch der Kunde, von dem das Bild schließlich kam. Ferner argumentierte der Designer, dass die Ansprüche aus dem abgeschlossenen Werkvertrag schließlich wie üblich zwei Jahre nach Erledigung der Arbeit verjährt wären. Soweit richtig.
Oder?

Falsch.
Ohne an dieser Stelle komplizierte Paragraphen zu zitieren machen wir es einfach und lösen die Situation auf. Die Richter entschieden, dass beide Parteien je 50% des Schadens zu tragen hätten, da a) der Designer seine Prüfpflichten verletzt hätte und b) der ursprüngliche Kunde durch die Weitergabe urheberrechtlich geschützten Materials Mitschuld trüge.

Was lernen wir daraus?
Erstens: Entgegen der landläufigen Meinung lässt sich Haftung für Inhalte nicht durch AGBs ausschließen. Selbstständige, dazu gehören auch Freelancer und andere Kunstschaffende sind dafür verantwortlich, keine Rechte anderer zu verletzen und müssen im Zweifelsfall auch vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material vor Verwendung prüfen.
Zweitens: Man sollte, soweit es denn die eigenen Finanzen zulassen, eine Berufshaftpflichtversicherung für Medienberufe abschließen, die im Zweifel auch die Prozesskosten übernimmt.
Natürlich sollte es schlicht und ergreifend nie so weit kommen, Vorsicht ist also besser als Nachsicht.
Prüft im Zweifel das Material gründlich, auch „fremdes“, damit ihr nicht noch Jahre nach einer erledigten Arbeit unangenehme Post im Briefkasten vorfindet. Sorgfältiges Arbeiten hört nicht bei gutem Design auf, sondern umfasst heutzutage mehr denn je auch rechtliche Aspekte.

MakroMedia Webdesign aus Soest und Warstein

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