Artikel 13 - Das Für und Wider

Über Artikel 13 wurde im Netz und auch in klassischen Medien mittlerweile viel geschrieben und gesagt. Youtuber haben Stellung bezogen, meist dagegen, private Blogger und Influencer ebenso. Kurz: Jeder, der sich mit Netzkultur beschäftigt hat eine wie auch immer geartete Meinung zu diesem Thema.
Allerdings wissen wir aus Erfahrung, dass nicht jede Meinung auf Fakten basiert, dass dieses Thema oft für “free klicks” verwendet wird, dass Youtuber, die Stellung bezogen haben die Gelegenheit beim Schopf ergreifen um ihren Merch zu verkaufen und möglichst publikumswirksame Instagram-Posts zu verfassen, kurz: Viele Menschen bedienen sich des Themas um ihrer selbst willen, nicht weil sie tatsächlich etwas zu sagen haben.
Was wir wollen, ist, genau das nicht zu tun, sondern in kurzen, verständlichen Absätzen ohne Behördendeutsch zu erklären, was Artikel 13 ist, was dessen Intention ist und welche Folgen er (nicht) für uns haben könnte.


Was ist Artikel 13?

Artikel 13 ist ein Teil einer 24 Artikel umfassenden Reform des Urheberrechts, mit dem die EU versucht, das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu verschlanken, und zwar so, dass es zum digitalen Zeitalter passt.
Entgegen vieler öffentlich verfügbarer Informationen handelt es sich bei dem gesamten Artikelsatz nicht um eine zukünftige Verordnung, sondern um eine Richtlinie. Das bedeutet, dass sich einzelne Staaten frei für oder gegen die Umsetzung entscheiden können.


Warum erregt der Artikel 13 derzeit so viel Aufmerksamkeit?

Ein schwieriges Thema. Wir wollen uns hier auf den Hauptkritikpunkt dieses Artikels konzentrieren und zwar die, laut Kritikern, drohenden Uploadfilter.
Artikel 13 verlangt, dass Plattformbetreiber wie Google (YouTube) und Co. dafür haften sollen, falls urheberrechtlich geschützte Inhalte auf diese hochgeladen und angesehen werden.
Dementsprechend müssten diese dafür sorgen, dass eben diese Inhalte niemals die jeweilige Plattform erreichen, dies ist aufgrund der schieren Masse an Daten nur möglich unter Zuhilfenahme von Filtern, die geschütztes Material automatisch erkennen und den Nutzer darauf hinweisen, dass ein Upload bzw. eine Veröffentlichung nicht möglich ist.
Kritiker argumentieren nun, dass dieses System in der Zukunft Schwierigkeiten verursachen könnte, da es, zumindest theoretisch, Zensur ermögliche.
Es werden diesbezüglich verschiedenste Horrorszenarien verbreitet und teils auch politisch ausgeschlachtet, diese reichen von der vornehmlichen Abschaffung der Meinungsfreiheit bis hin zur Abschaltung von Plattformen wie Youtube und Co.


Die Bewertung

Eine so neue Richtlinie, teils verabschiedet und befürwortet von Politikern, die erwiesenermaßen nicht den größten Erfahrungsschatz bezüglich des Internets besitzen, kann und wird nicht perfekt sein.
Grundsätzlich ist eine Reform des Urheberrechts aus unserer Sicht allerdings zu begrüßen, schließlich sind wir selbst als Ersteller von digitalen, kommerziellen Inhalten tätig- das ist unser täglich Brot.
Ferner ist es nun so, dass man das ganze Thema nüchtern, sachlich und emotionslos betrachten muss, schließlich geht es hierbei um einen Textentwurf von Politikern, und genau so emotionslos ist er auch gemeint.


Halten wir also fest:

  • Eine Stärkung der Rechte von Inhaltserstellern ist dringend erforderlich, bestehende Richtlinien und Gesetze sind teils über 30 Jahre alt.
  • Zitate, Bewertungen, Kritiken, Karikaturen, Parodien und Co. sind von dieser Richtlinie im Vorfeld ausgenommen, die Rede- und Meinungsfreiheit wird nicht eingeschränkt.
  • Die Erwerbung von ALLEN Lizenzen für ALLE Inhalte seitens der Plattformen, die nicht unter oben genannte Kategorien fallen, ist unmöglich - hier muss die Richtlinie nachgebessert werden. Erhält eine Plattform allerdings eine Lizenz für Inhalt XY, gilt diese sofort auch für alle Nutzer dieser Plattform.
  • Am Beispiel von Content ID, dem System von Youtube zur Erkennung urheberrechtlich geschützter Inhalte, lässt sich erkennen, dass auch das System, das für die Früherkennung künftiger Inhalte genutzt werden soll, nicht perfekt ist - es wird zu “false positives” kommen, vor allem in der Anfangszeit.
  • Im eigenen Interesse der Plattformbetreiber (schließlich verdienen diese ihr Geld mit Werbung - Werbung in möglichst vielen Videos) wird das System, wie auch Content ID vormals, stetig verbessert werden, die Zahl der false positives, also Falscherkennungen wird abnehmen.

 

Grundsätzlich lässt sich bescheinigen, dass, wie so oft im Leben, nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Trotz aller Peinlichkeiten, die allen voran ein Herr Voss von sich gab und gibt, wird sich in unserem Alltag, also vornehmlich im Alltag als Konsument nichts ändern. Schwerer haben werden es hingegen Menschen, die sich an Werken anderer bedienen und diese entweder als ihre eigenen ausgeben oder schlicht kopieren und veröffentlichen. Dies sieht man bspw. sehr oft bei Youtube Videos größerer Technikkanäle, die dann mir nichts dir nichts heruntergeladen und (widerrechtlich) auf kleinen Channels neu veröffentlicht werden um Klicks und damit auch Geld zu generieren.

Nichts ist perfekt, weder Gesetze, noch Richtlinien oder Menschen generell, dennoch wäre es wünschenswert, wenn in der jetzigen teils hitzig geführten Debatte ein ruhiger Wind der Vernunft statt eines Wirbelsturms der Emotionen Einzug halten würde.
Apokalyptische Szenarien zu entwerfen oder zu verbreiten, halten wir für nicht angebracht.

 

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