Vorsicht, Abmahnwelle! - DSGVO und Google Fonts im Fokus

Viele Betreiber von Webseiten, darunter durchaus auch Privatpersonen, staunen derzeit nicht schlecht: Im Briefkasten lauert, nach Genuss des morgendlichen Kaffees, eine böse Überraschung in Form einer Abmahnung für die Benutzung von Google Fonts auf ihrer Webseite.
 
Was ist passiert?  
 
Wer sich mit dem Thema Abmahnungen beschäftigt, weiß, dass Anwälte das durchaus lukrative Geschäft bestehend aus Schadenersatzforderungen plus überzogene Anwaltskosten nie ganz aufgegeben haben. Entstanden in den späten Nullerjahren, damals noch bezogen auf illegale Musikdownloads, hat die Branche einige Veränderungen durchgemacht und ist heute, nach x-facher Regulierung und Deckelung, dazu gezwungen, teils verzweifelte Versuche zu unternehmen, um vor allem Privatpersonen und Laien das Geld aus der Tasche zu ziehen.  
 
Das aktuelle Geschehen bezieht sich auf die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten. Anwälte und deren Auftraggeber (falls vorhanden) werfen dem Adressaten eine Verletzung der DSGVO-Vorschriften vor, da der Abruf der kostenlos zur Verfügung gestellten Schriftarten aus den USA erfolgt und Nutzer ihre Daten, sprich die IP-Adresse, auf diese Weise unfreiwillig ins Ausland übermitteln.  
 
„Anwalts Liebling“
 
Als juristische Begründung des Schadenersatzanspruches wird oft der schleierhafte Begriff „individuelles Unwohlsein“ genannt, dementsprechend sei eine Summe zwischen 100 und 300 Euro plus der gedeckelte Betrag von 367,23 Euro für die Anwaltskosten zu zahlen - natürlich prompt und unter Androhung weiterer Schritte.  
 
Nun kann sich der geneigte Leser sicher denken, was wir vor derlei Praktiken halten: Unserer Meinung nach ist dieses Vorgehen bestenfalls unseriös und schlimmstenfalls illegal. Schließlich hat der Nutzer die entsprechende Seite selbst angesteuert und die Übertragung von personenbezogenen Daten auf Server Dritter ist durch die DSGVO zwar nicht ausgeschlossen, jedoch auf Wunsch zumindest eingeschränkt.
Doch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und der Brief vom Anwalt auf dem Tisch liegt, ist es oft zu spät, selbst wenn ihr euch im Recht wähnt, denn mindestens ist mit so einem Vorgang unnötiger Stress verbunden. Am besten ist es daher, wenn man als Betreiber einer Webseite gar nicht erst in eine zweifelhafte Lage dieser Art kommt.  
 
Zugegeben, die DSGVO ist, was den Umfang angeht, recht umfangreich und für Laien oft schwer verständlich, daher bieten wir euch als Kunden einen umfangreichen Check eures Internetauftrittes an, bei dem jedes noch so kleine Detail abgearbeitet und auf Tauglichkeit im Sinne der DSGVO geprüft wird. Dabei werden auch unvorhergesehene Vorkommnisse, wie das oben im Detail beschriebene, beachtet bzw. durch lokale Einbindung von Schriftarten und Medien verhindert, dass Daten abfließen.
 
Wir sind keine Rechtsberater, jedoch tun wir unser Möglichstes, damit ihr einen solchen nie benötigt. Wendet euch gern vertrauensvoll an uns und lasst uns gemeinsam eure Seite absichern - wir sind jederzeit für euch da!

MakroMedia Webdesign aus Soest und Warstein

Gemeinsam sind wir

  • Erfolgreich

  • Vielseitig

  • Einzigartig

  • Faszinierend

Anröchte


Südring 1
59609 Anröchte, NRW

02947 / 9782309

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Social